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Sanktionslistenprüfung

Compliance sichern, Risiken vermeiden

Was ist die Sanktionslistenprüfung?

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Geschäftspartner, Interessenten und Mitarbeiter (restricted party) gegen offizielle Sanktionslisten zu prüfen. Diese Listen, wie die EU-Anti-Terrorliste, das BAFA-Verzeichnis oder internationale Terrorlisten, enthalten Personen und Organisationen, mit denen wirtschaftliche Beziehungen verboten sind. Verstöße gegen diese Vorschriften können zu hohen Bußgeldern, strafrechtlichen Konsequenzen und existenzbedrohenden Reputationsschäden führen.

Wozu benötigt man die Sanktionslistenprüfung?

Fehlende oder manuelle Prüfungen bergen erhebliche Risiken:

  • Hohe Fehleranfälligkeit durch manuelle Prüfungen
  • Zeitintensiver Prozess, der wertvolle Ressourcen bindet
  • Fehlende lückenlose Dokumentation
  • Gesetzliche Vorschriften (z. B. EU, BAFA, Anti-Terrorliste) erfordern eine präzise und regelmäßige Prüfung
  • Nicht-Einhaltung kann zu empfindlichen Bußgeldern führen und den Geschäftsbetrieb gefährden

Vorteile

Warum sollte man die Sanktionslistenprüfung nutzen?

Integration

Vollständig in Microsoft Dynamics 365 Business Central oder Dynamics NAV integriert.

Rechtssicherheit

100 % Compliance: Gesetzliche Anforderungen werden konsequent eingehalten.

Fehlerminimierung

Reduziert das Risiko manueller Eingabefehler erheblich.

Prozessoptimierung

Keine Doppel- oder manuelle Dateneingabe mehr.


Wie sieht unsere Lösung dazu aus?

Sanktionslistenprüfung

Unsere Lösung für die Sanktionslistenprüfung bietet Ihnen eine Vielzahl an Vorteilen:

  • Manuelle Onlineprüfung
  • Automatisierter Adressabgleich (als Job einbindbar)
  • Prüfung der Adresse bei der Adressanlage
  • Prüfung in jeden Prozessschritt einbindbar
  • Historie pro Prüfkontakt (inklusive aller Prüfparameter)
  • E-Mail-Benachrichtigung bei möglichen Treffern
  • Abgleich gegen unterschiedliche Listen
  • Automatische Listenupdates
  • Verfügbar ab Microsoft Dynamics NAV 2013 R2
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Warum wir der richtige Partner sind

  • Mehr als 10 Jahre Erfahrung im Zoll-Umfeld
  • Ergänzende Lösungen wie Exportkontrolle, Präferenzkalkulation und Export Cockpit
  • Klare Preisstruktur ohne versteckte Kosten
  • Tiefes Prozess-Know-how, um Compliance-Anforderungen optimal zu erfüllen
  • Maximale Prozess-Sicherheit, damit alle gesetzlichen Richtlinien zu 100 % eingehalten werden können

Weil wir nicht nur wissen, was wir tun, sondern auch verstehen, was Sie wirklich brauchen!

Häufig gestellte Fragen zur Sanktionslistenprüfung

Welche gesetzlichen Vorschriften machen eine Sanktionslistenprüfung erforderlich?

Unternehmen müssen sich an verschiedene nationale und internationale Vorschriften halten, darunter die EU-Anti-Terrorverordnung, das BAFA-Embargorecht und das Geldwäschegesetz. Diese Regelwerke verpflichten Unternehmen, ihre Geschäftskontakte regelmäßig zu überprüfen.

Wie oft muss eine Sanktionslistenprüfung durchgeführt werden?

Die Prüfung sollte regelmäßig und idealerweise bei jeder neuen Geschäftsbeziehung sowie in festgelegten Abständen erfolgen, um aktuelle Änderungen in den Sanktionslisten zu berücksichtigen.

Was passiert, wenn ein Geschäftspartner auf einer Sanktionsliste steht?

Falls ein möglicher Treffer festgestellt wird, muss das Unternehmen die Geschäftsbeziehung sofort stoppen und gegebenenfalls die zuständigen Behörden informieren. Unsere Software unterstützt Sie dabei mit einer klaren Benachrichtigung und Dokumentation.

Ist die Sanktionslistenprüfung für alle Unternehmen verpflichtend?

Ja, jedes Unternehmen ist aufgefordert, aktiv an der Terrorbekämpfung teilzunehmen. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Welche Sanktionslisten werden von der Software geprüft?

Unsere Lösung gleicht Ihre Geschäftskontakte mit zwei europäischen, fünf amerikanischen und 40 weiteren Listen ab, darunter:

  • EU-Anti-Terrorliste
  • US-OFAC-Liste
  • UN-Sanktionslisten
  • BAFA-Embargo-Listen
Ab welcher Version ist unsere Sanktionslistenprüfung einsetzbar?

Die Sanktionslistenprüfung ist bereits ab Microsoft Dynamics NAV 2013 R2 nutzbar.

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Unsere Lösung gibt es auch als App – rechtssicher, schnell und überall einsatzbereit.

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