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SEPA-Zahlungen ab Oktober 2025: was es zu beachten gilt

Ab Oktober 2025 ändert sich die Abwicklung von SEPA-Zahlungen grundlegend. Alle Kreditinstitute in Europa sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, bei Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchzuführen. Diese Neuerung, auch bekannt als „IBAN-Namensabgleich“ oder „Verification of the Payee (VoP)“, soll den Zahlungsverkehr sicherer machen. Dies hat jedoch direkte Auswirkungen auf Unternehmen und deren Buchhaltungsprozesse.

Was ändert sich bei SEPA-Zahlungen ab Oktober 2025?

Bisher wurde bei Überweisungen ausschließlich die IBAN geprüft und der Empfängername blieb unberücksichtigt. Das ändert sich nun: Vor der Ausführung einer Zahlung muss die Bank prüfen, ob der eingegebene Empfängername mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Die Person oder das Unternehmen, das die Überweisung tätigt, erhält anschließend das Prüfergebnis und kann entscheiden, ob die Zahlung trotz Abweichung freigegeben werden soll. Diese Empfängerüberprüfung gilt unabhängig davon, ob die Überweisung manuell über ein Online-Banking-Portal erfolgt oder automatisiert über eine Zahlungsdatei aus dem ERP-System importiert wird.

Warum korrekte Stammdaten jetzt wichtig sind

Damit der Zahlungsfluss reibungslos funktioniert, sollten Stammdaten exakt der offiziellen Firmierung entsprechen. In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass Lieferanten oder Dienstleister Konten nutzen, deren Inhaberbezeichnung leicht abweicht, z. B. bei Konzernstrukturen oder Handelsnamen. Das kann künftig zu Warnmeldungen, manuellen Prüfungen oder Verzögerungen führen.

SEPA-Zahlungen mit Continia effizient vorbereiten

Wenn Sie Microsoft Dynamics 365 Business Central und die Zahlungsmodule von Continia nutzen, können Sie diesen Änderungen aktiv begegnen. Continia bietet in z. B. in OPplus die Möglichkeit, abweichende Kontoinhaber direkt im Kreditoren- oder Debitoren-Bankkonto zu hinterlegen.

So gehen Sie vor:

  1. Öffnen Sie in Microsoft Dynamics 365 Business Central den gewünschten Kreditor/Debitor.
  2. Navigieren Sie über den Bereich „Bankkonten“ zur Bankkontokarte.
  3. Je nach Modul (z. B. OPplus) finden Sie dort Felder, um abweichende Kontoinhaber oder abweichende Benennungen einzutragen.

Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlungsdateien auch nach Einführung des IBAN-Namensabgleichs korrekt verarbeitet werden.

Abweichender Kontoinhaber in OPplus

Im Datenbereich finden Sie entsprechende Felder, um einen abweichenden Kontoinhaber anzugeben. Dabei stehen Ihnen zwei Varianten zur Verfügung:

  1. Arbeiten mit abweichendem Kontoinhaber als Kontakt:
    Diese Variante empfiehlt sich, wenn sowohl der Name des Kontoinhabers als auch die Adresse innerhalb der zu erstellenden Zahlungsdatei geändert werden sollen. In diese Falle muss ein entsprechender Kontakt angelegt und im Feld „Kontakt Abw. Kontoinhaber“ zugeordnet werden.
  2. Arbeiten mit abweichendem Kontoinhaber als reine Namenseingabe:
    Dies Variante empfiehlt sich, wenn nur der Name des Kontoinhabers abweichend ist, die Adressdaten aber mit denen des Kreditorenstammsatzes übereinstimmend sind. Es wird dann innerhalb der erstellten Zahlungsdatei aus Microsoft Dynamics 365 Business Central lediglich der Name des Empfängers ausgetauscht. In der Regel kann diese Variante bereits ausreichend sein.

Für beide Varianten gilt, dass der entsprechende Empfängerbereich innerhalb der erstellten Zahlungsdatei für diesen Kreditoren verändert wird, auf Basis der getätigten Eingaben. Wird kein abweichender Kontoinhaber eingegeben (Standardeinstellung), so werden Empfängername und ggf. Adresse rein aus den Stammdaten gezogen.